Sicherheit bei Kauf und Abwicklung
Sehr zu Unrecht wir oft der Satz benutzt, ?das kommt mir spanisch vor?. Das spanische Recht ist so klar und eindeutig, wie in den meisten Ländern z.B. der Europäischen Union. Das Problem bei Unklarheiten und manchmal auch bei Betrügereien sind nicht die Rechte, sondern die Personen, die damit umgehen.
Um hier gar keine Bedenken aufkommen zu lassen, haben wir schon unsere Verträge ganz klar und eindeutig abgefasst. Ohne Schnörkel und juristische Tricks, ohne Querverweise und Hintergedanken, ohne Kleingedrucktes und einseitige Abstandszahlungen.
In unseren Bauverträgen ist die Baubeschreibung enthalten. Alle Detailbesprechungen mit den Kunden werden in diesen Vertrag integriert. Unsere Zahlungsbedingungen enthalten nicht die üblichen 3 Raten für den Hausbau mit 40 % bei Auftragserteilung, 40 % bei Rohbau und 20 % bei Schlüsselübergabe, bzw. 30 / 50 / 20 %, sondern sind in 6 übersichtliche Raten aufgeteilt, die es dem Bauherrn ermöglichen, seinen Hausbau samt Zahlungsabwicklung gut zu kontrollieren.
Jedem Bauherr empfehlen wir, Grundstückskauf und Bauvertrag zu trennen. Warum? Bei der ülicherweise empfohlenen Abwicklung mit Grundstückskauf und Bauvertrag in einem Vertrag, zahlt der Käufer für das Grundstück zwar weniger Steuern 7 % statt 16 % IVA (Mehrwertsteuer), bekommt aber erst nach Zahlung der letzten Rate, also bei Schlüsselübergabe, seine Escritura = Eigentumsübertragung. Bis dahin zahlt er nur und hat keinerlei Recht und Eigentum.
Kauft er zuerst das Grundstück und läßt sich dieses notariell mittels Escritura (notarieller Kaufvertrag) auf seinen Namen übertragen, ist er immer auf der sicheren Seite. Jede Palette Steine, die auf seinem Grundstück abgeladen wird, ist nach geltendem Recht sein Eigentum. Sollten während der Bauzeit Probleme entstehen, ist er auf der sicheren Rechtsseite.
Wir achten darauf, dass nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages eine Kopie dieses Vertrages sofort vom Notar per Telefax an das Grundbuchamt (Registro de la Propiedad)geschickt wird. Das spanische Recht kennt die normalerweise übliche Auflassungsvormerkung nicht. Durch die sofort nach Vertragsabschluss an des Register übersandte Kopie des Vertrages, wird der Eigentumswechsel sofort registriert und ein eventueller Doppelverkauf mit Eintragung verhindert.
Anschließend nimmt die Escritura ihren Weg über das Finanzamt wegen der Zahlung der Grunderwerb- oder Mehrwertsteuer und weitere Behörder bis zum Grundbuchamt. Jede Behörde versieht die Escritura mit den nötigen Eintragungsvermerken. Danach erhält der Käufer, der bis dahin nur im Besitz einer Copia simple, also einer einfachen Kopie der Escritura ist, seine Originalescritura mit allen Eintragungsvermerken.